Am 02.09.2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verantwortlichen der berechtigten Untersuchungsstellen für die Durchführung der Abgasuntersuchung über die Übergangsregelung zur Einführung des Partikel-Messverfahrens (PN) informiert. Diese soll im Oktober veröffentlicht werden.Grundsätzlich ist der 1.Januar 2023 unverändert der Einführungstermin für die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung an Dieselmotoren. Details der Übegangsregelung…