
Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e. V. (ASA) nimmt aus aktuellem Anlass zu Informationen Stellung, die derzeit unter Werkstätten kursieren. Diese besagen, dass bereits Ende des 4. Quartals 2025 ein neuer AU-Geräteleitfaden in Kraft treten soll (derzeit gilt AU Leitfaden 6). Mit dessen Inkrafttreten sollen auch die Herstellervorgaben für die AU-Solldaten entfallen. In der Konsequenz hieße dies, Werkstätten wären 2026 nicht mehr verpflichtet, kostenpflichtig die AU-Solldaten von Automobil-Herstellern zu erwerben, weil wie bereits bei Einführung der Partikelmessung (PN) praktiziert, die Hersteller-Solldaten durch gesetzliche AU-Solldaten bei allen Emissions-Prüfverfahren ersetzt würden. Dazu hat Abgas- und Diagnoseexperte Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessung, Stellung genommen.
„Aktuell verteilte Informationsschreiben an Werkstätten, wonach ab 4. Quartal 2025 ein neuer AU-Geräteleitfaden in Kraft treten soll und damit die Hersteller-Vorgaben für die AU entfallen, sind sachlich falsch.“ Geräteleifaden 7 trete frühestens mit Verabschiedung der neuen AU-Richtlinie in Kraft, also nicht vor Januar 2027. „Und so lange gelten bei der AU die Herstellervorgaben für die AU-Grenzwerte“, macht Harald Hahn deutlich. Details und Hintergründe zur Revision von AU-Richtlinie und Geräteleifaden und dem voraussichtlichen Zeitplan bis zum Inkrafttreten finden Sie in der aktuellen ASA-Pressemeldung (hier zum Download).