Ab Mitte 2017 sollen voraussichtlich bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder die Abgase am Endrohr obligatorisch gemessen werden. Foto: AVL

Aufgrund verschärfter Abgasgrenzwerte ändern sich die Genauigkeitsklassen für Abgasmessgeräte.

Ab 01.01.2019 gelten für die Abgasuntersuchung sowohl bei Diesel-als auch bei Benzinfahrzeugen geringere Grenzwerte (0,25 m-1 bzw. 0,1 %vol CO). Zur Messung dieser niedrigen Werte stellt der Verordnungsgeber neue Anforderungen an die Geräte. So müssen zukünftig die Abgastester mindestens die Genauigkeitsklasse 0 erfüllen bzw. die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 bei Opazimetern. Klasse 1 Geräte bzw. Opazimeter der bisherigen Genauigkeit 0,3 m-1 dürfen nur noch für Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V eingesetzt werden. Zugelassenen Klasse 0 Geräte für Benzinabgastester gibt es schon seit mehreren Jahren am Markt, für Opazimeter wurde die neue Genauigkeitsklasse erst kürzlich durch den Regelermittlungsausschuß definiert. Die Zulassung bei der PTB läuft derzeit. Der Verordnungsgeber wird die aktuelle AU-Richtlinie unter 1.2. in seiner nächstes Ausgabe entsprechend anpassen.

 

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