Scheinwerfereinstellprüfsysteme müssen künftig zusätzlich zur Stückprüfung kalibriert werden. Foto: MAHA

Scheinwerfereinstellprüfsysteme müssen künftig zusätzlich zur Stückprüfung kalibriert werden. Foto: MAHA

Im Verkehrsblatt 14/2016 wurde die Regelung über abweichende Anforderungen von den Nummern 6.2.6 und 6.2.7 der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 nach Anlage VIIIb, Nummer 2.1b der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) veröffentlicht. „Damit ist zusätzlich zur bestehenden Stückprüfung eine Kalibrierung der Scheinwerfereinstellprüfsysteme (SEP) als  ,abweichende Anforderung? festgelegt worden“, fasst Frank Beaujean, Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände zusammen. Bei der Kalibrierung wird unter anderem die Nullposition des SEP auf die Neigung der Aufstellfläche für das Fahrzeug abgeglichen. „Veränderte Anforderungen an das SEP oder die Aufstellflächen ergeben sich durch den neuen Gesetzestext, wie bereits kommuniziert, nicht“, so der Fachbereichsleiter. Die Kalibrierung erfolgt in drei Messreihen unter Verwendung von unterschiedlichen Referenz-Nickwinkeln. Die Ergebnisse sind laut DAkkS-Vorgaben separat zur Stückprüfung zu dokumentieren. Die Kalibrierung ist ab dem 01.01.2017 für alle neuen sowie alle bestehenden SEP anzuwenden, bei denen der Regeltermin zur Stückprüfung ansteht. „Bis zu welchem Zeitpunkt diese Methode bei SEP Gültigkeit hat, geht aus der Veröffentlichung im Verkehrsblatt nicht explizit hervor. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese Übergangsbestimmung in absehbarer Zeit durch eine novellierte Richtlinie ersetzt werden wird, die dann endgültig mit der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 konform ist“, so Beaujean.

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