PN-Messung: Zum 1. Juli „scharf gestellt“

  • PN-Messung für Euro 6/VI-Fahrzeuge tritt zum 1. Juli in Kraft
  • Bekanntmachung im Verkehrsblatt am 15.6.2023
  • PN-Messung ersetzt Rauchgastrübungsmessung

Das Warten hat ein Ende. Die „Messung der Partikelanzahlkonzentration“, kurz PN-Messung, tritt zum 1. Juli in Deutschland verpflichtend in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Diesel-Motoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchungen eine PN-Messung durchlaufen. Die Partikelmessung ersetzt die bislang bei der Emissionsuntersuchung von Kompressionszündungsmotoren übliche Rauchgastrübungsmessung.

Diese Entscheidung hat das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 12. Mai 2023 vorab allen zur Durchführung der Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen berechtigten Untersuchungsstellen (Technischen Prüfstellen, Überwachungsorganisationen und anerkannten AU-Werkstätten) mitgeteilt.

Marktabdeckung mit Partikelmessgeräten gesichert

Damit endete eine mehrmonatige Debatte über die Einführung des neuen, deutlich präziseren Schadstoffmessverfahrens.

Den gesamten Text der ASA-Pressemedlung finden Sie hier zum Download