Die Revision der Hebebühnennorm EN1493 kommt weiter voran. Bei ihrem zweiten Treffen hat die Arbeitsgruppe CEN/TC 98/WG3 Themen diskutiert, welche die Sicherheit beim Anheben von Fahrzeugen weiter verbessern sollen. So wurde zum Beispiel angeregt, wie bei Fahrflächenhebebühnen, bei denen die Neigung der Fahrflächen in Längsrichtung auf ein Grad begrenzt ist, auch für Zwei-Säulen-Hebebühnen eine maximale Neigung vorzuschreiben. „Im Gespräch ist gegenwärtig eine Neigung drei Grad. Diese Maßnahme soll die Mindestqualität der Hebebühnen sicherstellen und verhindern, dass der Einsatz minderwertiger Materialien die Stabilität der Hebebühne und damit die Sicherheit gefährdet“, sagt Wolf-Erik Schmitt, Leiter des ASA-Fachbereichs Hebetechnik. Weiter wurde angeregt, dass die Normfahrzeug-Anforderungen bei Fahrflächenhebebühnen auch mit Last-Kontroll-Einrichtungen erfüllt werden können. Diese Option gestattet ein intelligentes Design dieser Hebebühnenbauart und ermöglicht Materialeinsparungen bei gleicher Sicherheit. Ein weiteres Thema war das Reduzieren der Hub- und Senkgeschwindigkeiten auf 5 mm/s bei Hebebühnen für Schienen- und auf 10 mm/s bei Hebebühnen für Straßenfahrzeuge. „Wir gehen davon aus, dass wir beim nächsten Treffen im Herbst ein finales Dokument verabschieden können, das an die Normungskommission weitergeleitet wird“, sagt Schmitt. Mit der Verabschiedung der überarbeiteten EN1493 sei jedoch nicht vor Ende 2017 zu rechnen.

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