EUGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 – ein Erfolg für den IAM, aber kein Selbstläufer

 28.02.2024

  • ASA-Bundesverbandes e.V. zum EUGH-Urteil vom 05.10.2023
  • Nüchterne Analyse statt Euphorie
  • Viel Arbeit im Detail notwendig

Alle Zugangsbeschränkungen zu Wartungs- und Reparaturdaten aus der On-Board-Diagnoseschnittstelle (OBD) sind unzulässig, sofern sie nicht explizit in der Typzulassungs-Verordnung EU 2018/858 (Art. 61 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Anhang X) erwähnt sind. Mit diesem Urteilsspruch bestätigte der Europäische Gerichtshof am 5. Oktober die Rechtsauffassung  der Kläger ATU und Carglass. „Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) e.V. begrüßt die Klarstellung des obersten Europäischen Gerichtes ausdrücklich. Sie stärkt den fairen und freien Wettbewerb und schafft endlich Klarheit im Umgang mit einseitigen Interpretationen geltenden Rechts durch die Fahrzeughersteller“, sagt Harald Hahn, Vorsitzender des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte im ASA-Verband.

Damit steht fest, dass Hersteller, die den Datenzugriff auf Informationen aus der OBD-Schnittstelle ihrer Fahrzeuge über so genannte Secure Gateways (SGW) einseitig unterbinden bzw. durch Zertifikate verhindern, gegen die Typzulassungs-Verordnung 2018/858 verstoßen. Diese sieht für solche Verstöße Strafen bis hin zum Entzug der Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge vor.

Die Pressemeldung zum Download.