Einführung der Partikelmessung erst bei ausreichender Marktabdeckung mit PN-Messgeräten

Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ (BLFA-TK) hat in seiner 174. Sitzung am 28./29.09. mit eindeutiger Mehrheit der Länder die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 02. September 2022 verkündete Übergangsregelung (siehe Pressemeldung vom 08. September 2022) zur Einführung des Partikelzählverfahrens bei Dieselmotoren zum 1. Januar 2023 abgelehnt.

Diese Übergangsregelung hat der Bund-Länder-Fachausschuss abgelehnt und zielt stattdessen auf eine flächendeckende Einführung des Partikelmessverfahrens bis spätestens 1. Juli 2023. Die Einführung kann auch früher erfolgen, wenn die flächendeckende Geräteversorgung der Prüfstützpunkte/Prüfstellen vorher erreicht ist.

Details zu der angestrebten Neuregelung in unserer Pressemitteilung: Hier zum Download