Am 02.09.2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verantwortlichen der berechtigten Untersuchungsstellen für die Durchführung der Abgasuntersuchung über die Übergangsregelung zur Einführung des Partikel-Messverfahrens (PN) informiert. Diese soll im Oktober veröffentlicht werden.Grundsätzlich ist der 1.Januar 2023 unverändert der Einführungstermin für die Partikelmessung im Rahmen der Abgasuntersuchung an Dieselmotoren.
Details der Übegangsregelung und deren Bewertung durch Harald Hahn, Mitglied der Task-Force-Leitungsgruppe und Leiter des Fachbereichs Abgasmessgräte und Diagnose im ASA-Bundesverband, finden Sie im Wortlaut in der Pressemeldung (hier zum Download).