
Der Hebebühnenarbeitskreis (HAK) wurde bereits 1980 im ASA gegründet.
Die Mitgliedsfirmen tagen regelmäßig und bearbeiten zusammen mit deutschen und europäischen Sicherheitsbehörden sowie Berufsgenossenschaften sicherheitsrelevante Richtlinien und Normen, Gesetze und Verordnungen betreffend Fahrzeughebebühnen.
Diese haben in der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine besondere Stellung bezüglich der Sicherheit.
Aktuell arbeitet der HAK an der Revision der Europa-Norm EN1493 mit.
HAK-Mitglieder sind in den entsprechenden Gremien vertreten und deshalb laufend über neue Vorschläge oder Änderungen sowie Ergänzungen zur Norm informiert.
Moderne Kfz-Hebebühnentechnik, angefangen von Ein- und Mehrstempel-Unterflurhebebühnen, Ein- und Mehrsäulenhebebühnen, Scherenüberflurhebebühnen bis hin zu schweren Nutzfahrzeughebebühnen wie Viersäulenhebebühnen, Unterflurhebebühnen und mobilen Radgreiferanlagen, steht den KFZ-Werkstätten zur Verfügung.
Der Einsatz dieser Hebebühnen von HAK-Mitgliedern garantiert deshalb laufend ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau.