Der ASA-Verband informiert zu den Gesetzesänderungen ab 1.1.2019

 

Wissenswertes zur AU ab 1.1.2019, Kalibrierpflichten für AU-Geräte und Übergangslösungen der Bundesländer

Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen e.V: ASA informiert zum Jahresende in einem Informationsschreiben über wesentliche gesetzliche Änderungen zur Abgasuntersuchung ab 1. Januar 2019. Das ASA-Informationsschreiben nimmt zu den Konsequenzen  der gesetzlichen Änderungen für Werkstattbetreiber mit AU-Anerkennung Stellung. Zudem sind explizit die ab 1. Januar geltenden Vorgehensweisen zum Eichen und der künftigen Kalibrierpflicht von Abgasmessgeräten erläutert. Weil das Eichen hoheitliche Aufgabe der Bundesländer ist, das Kalibrieren aber in den Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums fällt, gibt es ab 1. Januar 2019 keine bundendeseinheitliche Regelung. Einige Bundesländer haben Übergangsregelungen geschaffen. Welche Bundesländer das sind und welche Regelungen sie erlassen haben, bildet das ASA-Informationsschreiben „Übergangslösungen der Länder“ ab.

Liste Euro 6/VI-fähiger Abgasmessgeräte

Darüber hinaus hat der Verband zeitgleich eine Liste der Abgasmessgeräte aller im Verband organisierten Messgerätehersteller veröffentlicht. Diese beinhaltet alle AU-Geräte, die bereits nach den ab 1. Januar 2019 für Euro6/VI-Fahrzeuge geltenden Emissionsklassen/Fehlergrenzen homologiert sind oder sich derzeit in der Homologation durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt PTB, Braunschweig, befinden. Die Liste enthält außerdem alle Geräte, die auf die ab 1.1.2019 geltenden Emissionsklassen/ Fehlergrenzen aufgerüstet werden können und die Geräte, die künftig auf die Messung von Fahrzeugen bis Emissionsklasse Euro 5/VI begrenzt sind. Die Geräteliste, sortiert nach Herstellern, können Sie hier als Excel-Datei herunterladen.

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